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DSGVO - So vereinbaren Sie Ihre ADV mit unserem Institut.

DSGVO-Auftrag Datenverarbeitung

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt ab dem 25. Mai 2018 in Kraft und regelt insbesondere die vereinheitlichung von Datenschutzrechten aller EU-Länder. Das Institut SERVICE-CHECK stellt Ihnen schnell und unkompliziert das Vertragsdokument Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO Vereinbarung zur Verfügung.

Wie schnell und unkompliziert das geht, verrät Ihnen dieses Video-Tutorial.

WICHTIG! Während Ihrer gesamten Vertragslaufzeit steht Ihnen diese Datenschutzvereinbarung, nach Ihrer erfolgten Zustimmung, immer in Ihrem Klienten-Account zum Download zur Verfügung.

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